Validierung und Ergänzung des neuen Versorgungs- und Hilfeplans für den Sozialen Dienst der AOK Baden-Württemberg
AOK Baden-Württemberg
Validierung und Ergänzung des einheitlichen, handlungsfeldübergreifenden Dokumentationsinstrumentariums für die sozialarbeiterische Versorgungs- und Hilfeplanung des Sozialdienstes der AOK…
Auftraggeber |
AOK Baden-Württemberg |
Vertreterinnen Kooperationspartner |
Hauptverwaltung AOK Baden-Württemberg; Andreas Schmöller |
Weitere Akteure |
CC Sozialer Dienst, 14 Bezirksdirektionen |
Forschungsauftrag |
Im vorangegangenen Forschungsprojekt „Entwicklung und Einführung eines neuen Versorgungsplans/Hilfeplans im Sozialen Dienst der AOK Baden-Württemberg“ hat das Institut für angewandte Sozialwissenschaften Stuttgart in Zusammenarbeit mit der AOK Baden-Württemberg ein einheitliches, handlungsfeldübergreifendes Dokumentationsinstrumentarium für die sozialarbeiterische Versorgungs- und Hilfeplanung des Sozialdienstes der AOK Baden-Württemberg entwickelt und validiert. In einem zweiten Schritt ist dieses evaluierte, an die Erfordernisse der Handlungspraxis angepasste Dokumentationsinstrumentarium nach und nach in allen Handlungsfeldern des Sozialdienstes der AOK Baden-Württemberg eingeführt worden und löste somit das bisher verwendete Dokumentationssystem ab. Das Dokumentationsinstrument dient dazu, das prozesshafte Geschehen der Versorgungs- und Hilfeplanung des Sozialen Dienstes bei Versicherten mit komplexem Hilfebedarf abzubilden und sämtliche Leistungen des Sozialen Dienstes zu dokumentieren, die erforderlich sind, um eine stabile Gesamtversorgungssituation herzustellen. Darauf aufbauend, hat das Forschungsvorhaben „Validierung und Ergänzung des neuen Versorgungs- und Hilfeplans für den Sozialen Dienst der AOK Baden-Württemberg“ die folgenden drei Forschungsschwerpunkte und Fragestellungen:
Ziel ist ein standardisierter Erhebungsbogen, der es den Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes der AOK Baden-Württemberg im jeweiligen Handlungsfeld ermöglicht, pragmatisch zu einer Entscheidung zu kommen, ob der Soziale Dienst im Einzelfall aktiv wird/werden soll. Die forschungsleitende Frage lautet: „Wann ist der Fall ein Fall für den Sozialen Dienst?“
Nach einer Schulung im Januar 2015 sind alle Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes aufgefordert, das neue Dokumentationsinstrument mindestens sechs Monate lang zu testen. Begleitend werden sie zu den einzelnen Teilen des Dokumentationsinstruments – Situationsanalyse, Zielformulierung, Maßnahmenplanung, Fallevaluation – zweimal online befragt. Dabei ist auch von Interesse, wie viel Zeit für die einzelnen Teile benötigt wird und welche Routine sich in der Handhabung einstellt. Die forschungsleitende Frage lautet: „Wie praxistauglich ist der neue Versorgungs-/Hilfeplan?“
Auftrag des Sozialen Dienstes ist es, bei Versicherten mit komplexem Versorgungsbedarf durch die Interventionen eine stabile Gesamtversorgung zu erreichen. Hinsichtlich der Zielerreichung besteht jedoch Unsicherheit. Daher rundet ein Standard zur Entscheidungshilfe, wann ein Fall abgeschlossen ist, das Dokumentationsinstrumentarium ab. Die forschungsleitende Frage lautet: „Wann ist die stabile Gesamtversorgung (im jeweiligen Handlungsfeld) erreicht?“ Übergeordnetes Projektziel des kooperativen Forschungsvorhabens „Validierung und Ergänzung des neuen Versorgungs- und Hilfeplans“ ist es, Ende 2015 ein vollständiges, getestetes und praxistaugliches Dokumentationsinstrumentarium zur Verfügung zu haben. AP 1: Konzeptionierung der Studiengesamtplanung AP 2: Entwicklung des Standards „Falldetektion“ AP 3: Validierung des Versorgungs- und Hilfeplans AP 4: Entwicklung des „Standards stabile Gesamtversorgung“ AP 5: Praxistool: Dokumentationssystem Sozialer Dienst |
Projektleitung | Prof. Dr. Susanne Schäfer-Walkmann |
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen |
Alessa Peitz, Sozialpädagogin (cand. M.A.) |
Projektdauer |
01.12.2014 bis 30.11.2015 |
Zuordnung |
Evaluationsstudie |
Forschungsmethoden |
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Ergebnisse | Praxistool „Dokumentationssystem Sozialer Dienst“ Handbuch Schulungsmaterialien |